Informationen

Covid-19-Schutzmaßnahmen

Wir gehen mit der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung der Bundesregierung konform und achten auf die folgenden Maßnahmen:

Rauchmelderpflicht in Kärnten

Gemäß Landesgesetzblatt Nr. 67/2000, §32 sind Rauchwarnmelder in Wohnungen unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung zu installieren.
Zeitlich bedeutete dies, dass die Installation für neu errichtete Wohnbauten ab 01.10.2012 gilt und für bestehende Wohnungen die Rauchmelder bis 31.07.2013 nach zu installieren waren.

TRVB

Die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz zählen in Österreich als Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz. Es soll damit eine Harmonisierung an Richtlinien in Österreich geschaffen werden.
Durch einen Bescheid der Behörde können einzelne TRVB`s als anwendbar erklärt werden, welche dann auch durch den Objekteigentümer umzusetzen sind.
Gerne helfen wir Ihnen bei der konformen Umsetzung ihrer Behördenauflagen.

OIB-Richtlinie 2, Brandschutz

Die OIB-Richtlinien dienen ebenfalls der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Diese werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik herausgegeben. Die Bundesländer können diese Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären, wodurch auch wieder der Objekteigentümer zur Umsetzung der vorgeschriebenen Punkte verpflichtet ist.
Insgesamt gibt es sechs OIB-Richtlinien, wobei die Richtlinie 2 den Brandschutz betrifft und diese OIB noch drei weitere Untergruppen beinhaltet.